3.1 AMEDOM ist berechtigt, Methoden, Inhalte und die Art der Lehrdienstleistungen sowie die Auswahl der Dozierenden nach sachgemäßem Ermessen zu bestimmen und zu ändern.
3.2 Bei unverschuldetem Ausfall einer Kursveranstaltung (z. B. Krankheit, Unfall, Panne oder Ausscheiden eines Dozierenden) bleibt der Anspruch des Kunden auf baldiges Erbringen der Leistung bestehen. Der Anbieter ist befugt, den Kurs durch andere Dozierende zu ersetzen. Sollten zeitnah keine weiteren Termine des Seminars geplant sein (z. B. wenn Seminar nicht mehr angeboten wird), so hat der Kunde, entsprechend der nicht erbrachten Leistung, Anspruch auf eine anteili-ge Rückzahlung des Teilnehmerpreises. In diesem Fall erlischt der Anspruch auf Erbringung der Leistung.
3.3 Es besteht kein Anspruch auf Bereitstellung von Ersatzterminen. AMEDOM ist jedoch bemüht, die Teilnahme an anderen Tagen zu ermöglichen.
3.4 Im Kurspreis enthalten sind: die Teilnahmeberechtigung am Kurs, in physischer oder virtueller Präsenz nach Entscheidung von AMEDOM, sowie die kursbe-gleitenden Unterlagen.
3.5 Für Zahlungen gelten die Zahlungsvereinbarungen, die dem Vertrag als Anlage beigefügt sind, oder ggf. im Anmeldeformular festgelegt sind.
3.6 Das Ausbildungszertifikat wird ausgehändigt, wenn alle geforderten Prüfungsleistungen abbracht und die Kurskosten vollständig bezahlt worden sind.
Sollte die für ein Seminar aus den in 3.2 aufgeführten Gründen die Anwesenheit nicht ermöglicht werden können, wird in diesem Fall eine Teilnahmebescheinigung entsprechend des Umfangs der tatsächlich erbrachten Leistung ausgestellt (Ausbildungsinhalte und Ausbildungszeit).